Regulierung von Kosmetika außerhalb Europas

Regulierung von Kosmetika außerhalb Europas

Kosmetika sind weltweit unterschiedlich reguliert. Während einige Länder Dossiers für die Registrierung verlangen, ist in anderen Ländern nur eine Anzeige oder eine einfache Erklärung erforderlich [z. B. Kosmetika für besondere Verwendungszwecke (Special Use Cosmetics, SUC) und Kosmetika für nicht besondere Verwendungszwecke (Non-SUC), funktionelle Kosmetika, allgemeine Kosmetika, Naturkosmetika, Kosmetika der Klassen I und II, OTC-Monographien, arzneimittelähnlichen Produkten].
Da sich das regulatorische Umfeld ständig weiterentwickelt, wird es für Fachleute immer schwieriger, die beste Strategie für schnelllebige Konsumgüter (fast moving consumer goods, FMCG) zu finden.
Hier sind einige wichtige Punkte zur Regulierung von Kosmetika außerhalb Europas:

  • Vereinigte Staaten: In den Vereinigten Staaten werden Kosmetika in erster Linie von der Food and Drug Administration (FDA) im Rahmen des Food, Drug and Cosmetic Act (FD&C Act) reguliert. Bis Ende 2023 wird die neue MoCRA-Verordnung (Modernization of Cosmetic Regulation Act, 2022) in Kraft treten. Diese stellt die bedeutendste Erweiterung der Befugnisse der FDA zur Regulierung von Kosmetika seit der Verabschiedung des FD&C Act im Jahr 1938 da. Kosmetische Produkte müssen vor dem Inverkehrbringen weder zugelassen noch registriert werden. Bis 2023 konzentrierte sich die FDA lediglich auf die Überwachung nach dem Inverkehrbringen und das Einschreiten bei Sicherheitsbedenken. Mit der neuen MoCRA-Verordnung werden Dossieranforderungen und GMP-spezifische Regeln für Kosmetika, die Registrierung von Herstelleinrichtungen und die Nachverfolgung unerwünschter Ereignisse eingeführt.
  • Kanada: In Kanada werden Kosmetika durch Health Canada reguliert. Ähnlich wie in den Vereinigten Staaten ist eine Zulassung vor dem Inverkehrbringen nicht notwendig. Stattdessen sind die Hersteller und Importeure dafür verantwortlich, die Produktsicherheit zu gewährleisten und die Kennzeichnungsvorschriften einzuhalten.
  • Australien: Die Australian Therapeutic Goods Administration (TGA) ist für die Regulierung von Kosmetika in Australien zuständig. Kosmetika müssen vor dem Inverkehrbringen nicht genehmigt werden, es sei denn, sie tragen Werbeaussagen bzgl. einer therapeutischer Wirkung. Von den Herstellern wird erwartet, dass sie die Sicherheitsstandards einhalten und unerwünschte Ereignisse melden.
  • Japan:In Japan werden Kosmetika durch das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (Ministry of Health, Labour, and Welfare, MHLW) geregelt. Die Hersteller sind verpflichtet, dem MHLW die Produkt anzuzeigen, bevor sie diese auf den Markt bringen. Sicherheits- und Wirksamkeitstests sind wichtig, und die Hersteller müssen die von der Pharmaceutical and Medical Devices Agency (PMDA) festgelegten Standards einhalten. Kosmetische Werbeaussagen sind auf eine vordefinierte Liste beschränkt.
  • China: Die Regulierung von Kosmetika in China wird von der National Medical Products Administration (NMPA) beaufsichtigt. Importierte Kosmetika müssen ein Registrierungsverfahren durchlaufen. Die chinesische Regierung hat vor kurzem Alternativen zu Tierversuchen eingeführt. Außerdem wurden Anstrengungen unternommen, um das Registrierungsverfahren durch das neue CSAR-Verfahren zu straffen, das im Januar 2021 eingeführt wurde und alle Schritte zur Registrierung neuer Inhaltsstoffe oder Fertigprodukte präzisiert.
  • Andere Regionen Auch in verschiedenen anderen Regionen wie Südafrika, Südamerika und dem Nahen Osten werden Kosmetika reguliert. Diese Vorschriften können sich hinsichtlich der Zulassungsanforderungen, der Kennzeichnungsrichtlinien, der Beschränkungen für Inhaltsstoffe und der Produkttests erheblich unterscheiden.


Für bestimmte Produkte, wie z. B. Sonnenschutzmittel, gelten je nach Land unterschiedliche Vorschriften: Sonnenschutzmittel gelten in den USA als rezeptfreie Arzneimittel, in Kanada als nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, in Australien als therapeutische Produkte, in Brasilien und im Mercosur als Stufe 2-Kosmetika, in China als Spezialkosmetika, in Südkorea als funktionelle Kosmetika und in Europa und vielen anderen Ländern der Welt als Kosmetika.
Diese Unterschiede zwischen den Vorschriften können auch bei vielen anderen Grenzprodukten auftreten, für die in den einzelnen Ländern unterschiedliche Vorschriften gelten können.
Diese regulatorischen Unterschiede müssen in den regulatorischen Strategien berücksichtigt werden, wenn eine internationale Vermarktung angestrebt wird.
 

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