Glossar

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Nahrungsergänzungsmittel


1. Rechtliche Definition von Nahrungsergänzungsmitteln (Richtlinie 2002/46/EG)


Gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/46/EG sind Nahrungsergänzungsmittel:

  • "konzentrierte Quellen von Nährstoffen (z. B. Vitamine, Mineralstoffe) oder anderen Stoffen mit ernährungsbezogener und physiologischer Wirkung.
  • In kleinen, dosierten Mengen (z. B. Tabletten, Pulver, Ampullen) vermarktet."


2. Beschränkungen für die Vermarktung und Kennzeichnung
 

  • Keine medizinischen Angaben zulässig – Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten vermarktet werden (Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie 2002/46/EG).
  • Gesundheits- und nährwertbezogene Angaben müssen EU-Recht entsprechen – Es dürfen nur Angaben verwendet werden, die im EU-Register für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel aufgeführt sind.
  • Genaue Kennzeichnung erforderlich – Die Kennzeichnung muss Angaben zur Nährstoffzusammensetzung, zur Art der Nährstoffe oder Stoffe, zur Dosierung und zu Sicherheitshinweisen enthalten.


3. Zugelassene Nährstoffe und Quellen in Nahrungsergänzungsmitteln gemäß Richtlinie 2002/46/EG
 

  • Anhang I – Listet die Vitamine und Mineralstoffe auf, die in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sein dürfen.
  • Anhang II – Legt die zugelassenen chemischen Formen von Vitaminen und Mineralstoffen fest, die in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen.


4. Wichtige Anforderungen an Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln
 

  • Einhaltung der guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice, GMP) – Gewährleistet Produktqualität und -sicherheit.
  • EU-Kennzeichnungs- und Werbevorschriften – Gewährleisten den Schutz der Verbraucher und erleichtern ihnen die Auswahl sicherer Produkte (Richtlinie 2002/46/EG)
  • Registrierung bei den nationalen Behörden – Einige EU-Länder verlangen eine Meldung vor dem Inverkehrbringen.

 

Warum Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel wichtig sind

  • Schutz der Verbraucher vor irreführenden Angaben – Gewährleistet wissenschaftliche Genauigkeit in der Vermarktung.
  • Verhindert das Inverkehrbringen unregulierter Produkte – Gewährleistet Produktsicherheit und Konformität.
  • Harmonisierung der Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel in der EU – Erleichtert den grenzüberschreitenden Handel und den Verbraucherschutz.
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