Zulassungspflege und Life-Cycle-Management

MAH maintenance, Life-cycle-management

Sowohl die Pflege einer Zulassung als auch das Lebenszyklusmanagement eines Arzneimittels beziehen sich auf den Zeitraum von der ersten Zulassung und Markteinführung bis zur endgültigen Entfernung des Produkts vom Markt
Während dieses Zeitraums verändern sich die auf den Markt gebrachten Produkte und dieser Prozess muss gesteuert werden. 

Es liegt in der Verantwortung des Zulassungsinhabers, die für sein Arzneimittel erteilte Zulassung zu aktualisieren, wenn neue Daten verfügbar werden. 
Das Management des Lebenszyklus ist unerlässlich, um eine konstante Qualität des Produkts zu gewährleisten und ein sicheres und wirksames Produkt für die Patienten zu garantieren. 
Dies ist besonders wichtig bei neuen Informationen, die das Nutzen-Risiko-Verhältnis des Arzneimittels beeinflussen könnten.


Es gibt mehrere Gründe, die Änderungen nach der Zulassung erforderlich werden lassen.

  • entweder um die neuesten gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen
  • um den technischen Fortschritt zu berücksichtigen und
  • um die Produktinformationen auf der Grundlage der Informationen aus der Überwachung nach dem Inverkehrbringen oder auf der Grundlage neuer Wirksamkeitsdaten anzupassen. 

Daher können sich die Qualitäts-, Sicherheits- und Wirksamkeitsaspekte eines Arzneimittels während seines Lebenszyklus ändern.
Was den Qualitätsaspekt betrifft, so können Änderungen aufgrund von Prozessoptimierungen oder -verbesserungen, der Einbeziehung neuer Technologien am Herstellungsstandort oder aus geschäftlichen Gründen, wie z. B. Lieferproblemen, erforderlich sein. 

Qualität

Typische Änderungen nach der Zulassung, die sich auf die Qualität eines Arzneimittels auswirken, sind:

  • Änderungen des Herstellungsortes,

  • Änderungen des Herstellungsprozesses,

  • Änderungen der Spezifikationen oder der Analyseverfahren,

  • Änderungen des Behälterverschlusses und

  • Änderungen der Haltbarkeitsdauer von Wirkstoffen oder Fertigprodukten.

Sicherheit

In Bezug auf den Sicherheitsaspekt können Änderungen der Produktinformationen aufgrund der Ergebnisse der Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Pharmakovigilanz oder Risikomanagementplan) des Arzneimittels erforderlich sein (siehe auch den Artikel "Pharmakovigilanz: Genehmigung für das Inverkehrbringen").
Typische Änderungen nach der Zulassung, die sich auf die Sicherheit von Arzneimitteln auswirken, könnten sein:

  • Hinzufügung von Sicherheitshinweisen,
  • neue Nebenwirkungen oder Kontraindikationen.

Wirksamkeit

Im Hinblick auf die Wirksamkeit können Änderungen vorgenommen werden, nachdem zusätzliche klinische Prüfungen des Arzneimittels durchgeführt wurden, um z. B. eine Marktnachfrage zu bedienen.
Typische Änderungen nach der Zulassung, die sich auf die Wirksamkeit eines Arzneimittels auswirken, könnten sein:

  • Hinzufügung einer neuen therapeutischen Indikation,
  • Hinzufügung einer neuen Stärke oder Änderung des Dosierungsschemas.

All diese Änderungen wirken sich auf den Inhalt der Unterlagen aus, die den Gesundheitsbehörden zur Unterstützung einer bestehenden Genehmigung für das Inverkehrbringen vorgelegt werden. 

Der Zulassungsinhaber muss einen Änderungsantrag einreichen, um das genehmigte Registrierungsdossier zu ändern. 
In Europa bildet die Verordnung (EG) Nr. 1234/2008 der Kommission die Rechtsgrundlage für die Prüfung von Änderungen der Zulassungsbedingungen von Arzneimitteln. 
Die Europäische Kommission hat außerdem Leitlinien zur Einstufung von Änderungen, zu den Verfahren und zu den Anforderungen an die Unterlagen veröffentlicht, die den Zulassungsinhabern bei der Einreichung von Änderungsanträgen helfen sollen (siehe auch den Artikel "Änderungen, Verlängerungen und Zulassungsübertragungen").
Auf internationaler Ebene wird das Konzept des Lebenszyklusmanagements durch die jüngste ICH-Richtlinie Q12 abgedeckt, die grundlegende Instrumente zur Unterstützung eines harmonisierten Lebenszyklusmanagements von Arzneimitteln enthält.

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